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Rassebeschreibung
Lewitzer-Pony
Alte Zuchtzielbeschreibung
Rasse: Als Lewitzer gelten nach der Definition des Zuchtprogramms
des Mutterstutbuchs, alle Zuchtpferde mit Tobianoscheckung des DDR
Kleinpferdetyps B2 oder B3 bzw. dem Pinto-Lewitzer, sowie deren
Nachkommen.
Foto: Ulbrich
Herkunft: Mecklenburg-Vorpommern Größe:
130 - 148 cm Stockmaß Farben:
Kopf: trocken, großes klares Auge; ausreichend breite
Stirn; mittellange Ohren; gerader bis leicht konkaver Nasenrücken;
ausreichend Ganaschenfreiheit
Hals : mittellange,
gut ausgeformte Halsung, nicht zu hoch angesetzt ; Unterhals unerwünscht
Körper: ausgeglichene Proportionen- nicht
zu lang ; ausgeprägter Wiederrist; gut bemuskelte Schulter
mit ausreichender Schulterfreiheit und guter Brusttiefe und breite;
geschlossene Mittelhand; gut bemuskelte, ausreichend lange, mäßig
geneigte Kruppe Fundament: trocken, kräftig mit gut ausgebildeten
Gelenken und gut geformten Hufen, korrekte Gliedmaßenstellung
Bewegungsablauf: Raumgreifend, taktmäßig,
ausreichend elastisch bei leichter Aktion mit deutlichem Schub aus
der Hinterhand Einsatzmöglichkeiten: Vielseitig einsetzbares Reit- und
Fahrpony für Freizeit- und Turniersport im Kinder und Jugendbereich
Besondere
Merkmale: Robust, anspruchslos,
umgängliches freundliches Temperament, charakterstark, gelehrig,
fruchtbar, langlebig, leistungsbereit, schnelles Regenerationsvermögen.
MERKBLATT des ZfdP Sehr
geehrte Lewitzer- und Deutsche Reitponyzüchterinnen und -züchter!
Mit Wirkung vom 1.
November 2005 sind die neue Zuchtbuchordnung für die Lewitzer
(ZBO Lew) und die neue Zuchtbuchordnung für die Deutschen Reitponys
(ZBO DR) in Kraft getreten. Damit ist für die Zucht der Lewitzer
bzw. den Einsatz von Lewitzern in der DR-Zucht mehr zu beachten,
als vielleicht ursprünglich gedacht wurde. Jeder Züchter
ist gut beraten, die im Merkblatt des Verbandes der Pferdezüchter
Mecklenburg-Vorpommern und der Interessengemeinschaft der Lewitzerzüchter
des Landes Mecklenburg-Vorpommern dargestellten Neuerungen zu berücksichtigen.
Die Zuchtbuchordnung (ZBO) Lewitzer kann bei Ihrem zuständigen
Zuchtverband angefordert werden. Für die Lewitzer ist zu beachten: Die Zuchtmethode der Lewitzer ist nun
die Reinzucht. Die Zuchttiere, die keine Lewitzer sind, aber bis
zum 31. 10. 2005 als Veredler an der Zucht der Lewitzer teilgenommen
haben, genießen Bestandsschutz. (Die Regelungen zum Bestandsschutz
sind aus der angefügten Graphik zu entnehmen.) In
Zukunft können für eine eventuelle Veredlungskreuzung
nur Hengste mit einer beantragungs- und genehmigungspflichtigen
Einzeltieranerkennung durch die zuständige Züchtervereinigung
eingesetzt werden, Die Anerkennung muss vor dem beabsichtigten Einsatz
des Hengstes vorliegen. Zukünftige Veredler sind ausschließlich
nur noch Hengstbuch I (HB I)-Hengste der Rassen Deutsches Reitpony,
Arabisches und Englisches Vollblut, die darüber hinaus über
eine Hengstleistungsprüfung verfügen müssen.
Für Hengste der Vollblutrassen ist die Zulassung für
die Lewitzer-Zucht eindeutig in der ZBO Lewitzer geregelt.
Für DR Hengste gilt, dass sie eine 30-tägige Stationsprüfung
in der Zuchtrichtung Reiten bestanden haben müssen und ihr
Prüfungsergebnis mindestens dem Durchschnitt der Prüfungsgruppe
oder besser entspricht. Somit ist ein positives Körergebnis
allein nicht mehr ausreichend. Diese Hengste (HB I-DR) müssen
schon als Fohlen der Rasse Deutsches Reitpony zugeordnet worden
sein. Eine Gleichstellung ausländischer Reit- und Sportponyhengste
gilt ausdrücklich nicht für den Einsatz als Veredler in
der Lewitzer-Zucht.
Für die DR Zucht ist zu beachten:
Es ist nicht mehr jeder Lewitzer HB I-Hengst automatisch für
die DR-Zucht HB I-fähig. Auch bei Fohlen gibt es einiges
Neues zu beachten: Einfarbige Fohlen aus der Verpaarung Lewitzer
x Lewitzer sind und bleiben Lewitzer. Zum Ersten ist es Reinzucht
und zum zweiten ist eine Zuordnung zu den Deutschen Reitponys entsprechend
ZBO DR § 508b (Zuchtmethode) nicht mehr möglich.
Bei einfarbigen Fohlen aus der Veredlungszucht sollte sich jeder
Lewitzer-Züchter genau überlegen, ob er das betreffende
Fohlen den Deutschen Reitponys zuordnen lässt. Das gilt besonders
bei Fohlen aus Müttern, deren Abstammungsnachweis lückenhaft
ist und es ggf. beim Einsatz in der DR-Zucht Probleme geben könnte.
Mit noch offenen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige Züchtervereinigung oder an die IG Lewitzer
M-V e.V. Wir hoffen, dass diese Änderungen der Verbesserung
unserer Zucht und der Konsolidierung der Lewitzerrasse dienen. Es
ist Ihre Aufgabe für Ihre Stute den passenden Hengst zu wählen.
In die Anpaarungsplanung empfehlen wir die Ergebnisprotokolle der
Stutbuchaufnahme, der Hengstleistungsprüfung (HLP) sowie der
Zuchtwertschätzung (ZWS) einfließen zu lassen. HLP- und
ZWS-Protokolle sind öffentliches Gut und können bei Ihrem
Zuchtverband angefordert werden. Wir wünschen Ihnen dabei immer
eine glückliche Hand und viel Erfolg bei der Aufzucht der Fohlen.
(Freigabe zur Veröffentlichung erteilt: gez. Uwe Witt; Güstrow
14. 12. 2005) Stuten anderer Rassen - Bestandsschutzregelungen
A) Stuten, eingetragen im Zuchtbuch einer bisher zur Lewitzerzucht
zugelassenen Rasse: B) Stuten, die noch nicht eingetragen sind,
deren Rasse bisher als zugelassen galt und deren Mütter und
mütterliche Großmütter in ein Zuchtbuch eingetragen
sind: 1) Die Stute hat schon ein als Lewitzer eingetragenes
Fohlen JA 1) Die Stute hat bereits ein Fohlen eines gekörten
Lewitzer-Hengstes, das bei der Eintragung der Stute im Zuchtbuch
der Lewitzer ebenfalls als Lewitzer registriert wird. JA 2)
Die Stute ist das erste mal von einem Lewitzer Hengst tragend JA
2) Die Stute ist von einem Lewitzer-Hengst tragend und die Bedeckung
ist beim zuständigen Verband gemeldet. Bei der Vorstellung
und Eintragung ins Hauptstutbuch eines Verbandes in 2006 gilt die
Stute als bis zum 31. 10. 2005 angemeldet, wenn das Fohlen 2006
in dem Zuchtbuch der Lewitzer registriert wird. JA 3) Die Stute
ist erstmalig von einem Lewitzer-Hengst bis zum 31. 10. 2005 gedeckt
worden, jedoch nicht tragend; Die Stute muss vom Besitzer bei
dem zuständigen Verband aktenkundig für die Lewitzerzucht
angemeldet sein (laufende Beiträge!) JA 3) Die Stute ist
von einem Lewitzer-Hengst gedeckt worden, aber nicht tragend. Sie
muss bei der Eintragung des zuständigen Verbandes aktenkundig
auf Antrag des Besitzers als zur Zucht der Lewitzer eingesetzte
Stute eingetragen werden und ein Fohlen im Zuchtbuch der Lewitzer
registriert werden. JA 4) Die Stute ist noch nie von einem Lewitzer-Hengst
gedeckt worden. NEIN 4) Die Stute ist noch nie von einem Lewitzer-Hengst
gedeckt worden. NEIN Hengste anderer Rassen
der bis zum 31. 10. 2005 zugelassen Veredlerrassen genießen
Bestandsschutz, 1) wenn sie im Hengstbuch I der bis zum 31.
10. 2005 zugelassenen Veredlerrassen eingetragen sind und wenn bis
zum 31.10.2006 mindestens ein Fohlen des Hengstes im Zuchtbuch der
Lewitzer registriert wurde. 2) wenn sie im Hengstbuch I
der bis zum 31. 10. 2005 zugelassenen Veredlerrassen eingetragen
sind und wenn bis zum 31.10.2005 mindestens eine im Zuchtbuch der
Lewitzer eingetragene Lewitzerstute gedeckt haben. Wenn aus der
Bedeckung keine Fohlen registriert werden können ( Stute nicht
tragend oder verfohlt), ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung
mindestens eines Stutenhalters bei der zuständigen Zuchtvereinigung
nachzureichen, dass die Bedeckung nach Zuchtbuch und Zuchtprogramm
der Lewitzer erfolgte. Nicht aufgezeigte Fälle genießen
keinen Bestandsschutz. Hinsichtlich der Behandlung von im Vorbuch
eingetragener Stuten ist die gültige Zuchtbuchordnung anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen Hans Britze (Zuchtleiter)
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