WhyNot Ponys 

Rassebeschreibung Lewitzer-Pony

 Alte Zuchtzielbeschreibung


Rasse:
Als Lewitzer gelten nach der Definition des Zuchtprogramms des Mutterstutbuchs, alle Zuchtpferde mit Tobianoscheckung des DDR Kleinpferdetyps B2 oder B3 bzw. dem Pinto-Lewitzer, sowie deren Nachkommen.

Pares von Lauterbach
Foto: Ulbrich

Herkunft: Mecklenburg-Vorpommern
Größe: 130 - 148 cm Stockmaß
Farben:

  • Abteilung A : Ausschließlich Tobianoscheckung (Plattenscheckung) in allen Grundfarben- außer Schimmel
  • Abteilung B : Alle anderen Farben außer Overo- und Tigerscheckung

Kopf: trocken, großes klares Auge; ausreichend breite Stirn; mittellange Ohren; gerader bis leicht konkaver Nasenrücken; ausreichend Ganaschenfreiheit

Hals : mittellange, gut ausgeformte Halsung, nicht zu hoch angesetzt ; Unterhals unerwünscht

Körper: ausgeglichene Proportionen- nicht zu lang ; ausgeprägter Wiederrist; gut bemuskelte Schulter mit ausreichender Schulterfreiheit und guter Brusttiefe und breite; geschlossene Mittelhand; gut bemuskelte, ausreichend lange, mäßig geneigte Kruppe

Fundament: trocken, kräftig mit gut ausgebildeten Gelenken und gut geformten Hufen, korrekte Gliedmaßenstellung

Bewegungsablauf: Raumgreifend, taktmäßig, ausreichend elastisch bei leichter Aktion mit deutlichem Schub aus der Hinterhand

Einsatzmöglichkeiten: Vielseitig einsetzbares Reit- und Fahrpony für Freizeit- und Turniersport im Kinder und Jugendbereich

Besondere Merkmale: Robust, anspruchslos, umgängliches freundliches Temperament, charakterstark, gelehrig, fruchtbar, langlebig, leistungsbereit, schnelles Regenerationsvermögen.

CTS Orlando

 

 MERKBLATT des ZfdP

Sehr geehrte Lewitzer- und Deutsche Reitponyzüchterinnen und -züchter!

Mit Wirkung vom 1. November 2005 sind die neue Zuchtbuchordnung für die Lewitzer (ZBO Lew) und die neue Zuchtbuchordnung für die Deutschen Reitponys (ZBO DR) in Kraft getreten. Damit ist für die Zucht der Lewitzer bzw. den Einsatz von Lewitzern in der DR-Zucht mehr zu beachten, als vielleicht ursprünglich gedacht wurde. Jeder Züchter ist gut beraten, die im Merkblatt des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern und der Interessengemeinschaft der Lewitzerzüchter des Landes Mecklenburg-Vorpommern dargestellten Neuerungen zu berücksichtigen. Die Zuchtbuchordnung (ZBO) Lewitzer kann bei Ihrem zuständigen Zuchtverband angefordert werden.

Für die Lewitzer ist zu beachten:
Die Zuchtmethode der Lewitzer ist nun die Reinzucht. Die Zuchttiere, die keine Lewitzer sind, aber bis zum 31. 10. 2005 als Veredler an der Zucht der Lewitzer teilgenommen haben, genießen Bestandsschutz. (Die Regelungen zum Bestandsschutz sind aus der angefügten Graphik zu entnehmen.)

In Zukunft können für eine eventuelle Veredlungskreuzung nur Hengste mit einer beantragungs- und genehmigungspflichtigen Einzeltieranerkennung durch die zuständige Züchtervereinigung eingesetzt werden, Die Anerkennung muss vor dem beabsichtigten Einsatz des Hengstes vorliegen.

Zukünftige Veredler sind ausschließlich nur noch Hengstbuch I (HB I)-Hengste der Rassen Deutsches Reitpony, Arabisches und Englisches Vollblut, die darüber hinaus über eine Hengstleistungsprüfung verfügen müssen.

Für Hengste der Vollblutrassen ist die Zulassung für die Lewitzer-Zucht eindeutig in der ZBO Lewitzer geregelt.

Für DR Hengste gilt, dass sie eine 30-tägige Stationsprüfung in der Zuchtrichtung Reiten bestanden haben müssen und ihr Prüfungsergebnis mindestens dem Durchschnitt der Prüfungsgruppe oder besser entspricht. Somit ist ein positives Körergebnis allein nicht mehr ausreichend. Diese Hengste (HB I-DR) müssen schon als Fohlen der Rasse Deutsches Reitpony zugeordnet worden sein. Eine Gleichstellung ausländischer Reit- und Sportponyhengste gilt ausdrücklich nicht für den Einsatz als Veredler in der Lewitzer-Zucht.

WhyNot Pinot Noir


Für die DR Zucht ist zu beachten:
Es ist nicht mehr jeder Lewitzer HB I-Hengst automatisch für die DR-Zucht HB I-fähig.

Auch bei Fohlen gibt es einiges Neues zu beachten:
Einfarbige Fohlen aus der Verpaarung Lewitzer x Lewitzer sind und bleiben Lewitzer. Zum Ersten ist es Reinzucht und zum zweiten ist eine Zuordnung zu den Deutschen Reitponys entsprechend ZBO DR § 508b (Zuchtmethode) nicht mehr möglich.

Bei einfarbigen Fohlen aus der Veredlungszucht sollte sich jeder Lewitzer-Züchter genau überlegen, ob er das betreffende Fohlen den Deutschen Reitponys zuordnen lässt. Das gilt besonders bei Fohlen aus Müttern, deren Abstammungsnachweis lückenhaft ist und es ggf. beim Einsatz in der DR-Zucht Probleme geben könnte.

Mit noch offenen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Züchtervereinigung oder an die IG Lewitzer M-V e.V. Wir hoffen, dass diese Änderungen der Verbesserung unserer Zucht und der Konsolidierung der Lewitzerrasse dienen. Es ist Ihre Aufgabe für Ihre Stute den passenden Hengst zu wählen. In die Anpaarungsplanung empfehlen wir die Ergebnisprotokolle der Stutbuchaufnahme, der Hengstleistungsprüfung (HLP) sowie der Zuchtwertschätzung (ZWS) einfließen zu lassen. HLP- und ZWS-Protokolle sind öffentliches Gut und können bei Ihrem Zuchtverband angefordert werden. Wir wünschen Ihnen dabei immer eine glückliche Hand und viel Erfolg bei der Aufzucht der Fohlen.
(Freigabe zur Veröffentlichung erteilt: gez. Uwe Witt; Güstrow 14. 12. 2005)

Stuten anderer Rassen - Bestandsschutzregelungen
A) Stuten, eingetragen im Zuchtbuch einer bisher zur Lewitzerzucht zugelassenen Rasse:
B) Stuten, die noch nicht eingetragen sind, deren Rasse bisher als zugelassen galt und deren Mütter und mütterliche Großmütter in ein Zuchtbuch eingetragen sind:
1) Die Stute hat schon ein als Lewitzer eingetragenes Fohlen JA
1) Die Stute hat bereits ein Fohlen eines gekörten Lewitzer-Hengstes, das bei der Eintragung der Stute im Zuchtbuch der Lewitzer ebenfalls als Lewitzer registriert wird. JA
2) Die Stute ist das erste mal von einem Lewitzer Hengst tragend JA
2) Die Stute ist von einem Lewitzer-Hengst tragend und die Bedeckung ist beim zuständigen Verband gemeldet. Bei der Vorstellung und Eintragung ins Hauptstutbuch eines Verbandes in 2006 gilt die Stute als bis zum 31. 10. 2005 angemeldet, wenn das Fohlen 2006 in dem Zuchtbuch der Lewitzer registriert wird. JA
3) Die Stute ist erstmalig von einem Lewitzer-Hengst bis zum 31. 10. 2005 gedeckt worden, jedoch nicht tragend;
Die Stute muss vom Besitzer bei dem zuständigen Verband aktenkundig für die Lewitzerzucht angemeldet sein (laufende Beiträge!) JA
3) Die Stute ist von einem Lewitzer-Hengst gedeckt worden, aber nicht tragend. Sie muss bei der Eintragung des zuständigen Verbandes aktenkundig auf Antrag des Besitzers als zur Zucht der Lewitzer eingesetzte Stute eingetragen werden und ein Fohlen im Zuchtbuch der Lewitzer registriert werden. JA
4) Die Stute ist noch nie von einem Lewitzer-Hengst gedeckt worden. NEIN
4) Die Stute ist noch nie von einem Lewitzer-Hengst gedeckt worden. NEIN


Hengste anderer Rassen

der bis zum 31. 10. 2005 zugelassen Veredlerrassen genießen Bestandsschutz,
1) wenn sie im Hengstbuch I der bis zum 31. 10. 2005 zugelassenen Veredlerrassen eingetragen sind und wenn bis zum 31.10.2006 mindestens ein Fohlen des Hengstes im Zuchtbuch der Lewitzer registriert wurde.

2) wenn sie im Hengstbuch I der bis zum 31. 10. 2005 zugelassenen Veredlerrassen eingetragen sind und wenn bis zum 31.10.2005 mindestens eine im Zuchtbuch der Lewitzer eingetragene Lewitzerstute gedeckt haben. Wenn aus der Bedeckung keine Fohlen registriert werden können ( Stute nicht tragend oder verfohlt), ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung mindestens eines Stutenhalters bei der zuständigen Zuchtvereinigung nachzureichen, dass die Bedeckung nach Zuchtbuch und Zuchtprogramm der Lewitzer erfolgte.

Nicht aufgezeigte Fälle genießen keinen Bestandsschutz. Hinsichtlich der Behandlung von im Vorbuch eingetragener Stuten ist die gültige Zuchtbuchordnung anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Britze (Zuchtleiter)