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Deckbedingungen
Der Stutenbesitzer
garantiert durch die Anlieferung seiner Stute, das seine Stute
frei ist von ansteckenden Krankheiten und trägt hierfür
die volle Verantwortung. Bei Anlieferung ist ein formloses tierärztliches
Attest vorzulegen das bestätigt, dass die Stute aus
einem Bestand kommt in dem derzeit keine ansteckenden Krankheiten
vorliegen und dort in den letzten 12 Monaten kein Virusabort
aufgetreten ist .
Bei Anlieferung
der Stute ist eine Cervix Tupferprobe vorzulegen die nicht älter
als 21 Tage sein darf und die Stute ausdrücklich zur Bedeckung
zulässt. Ausnahme: Fohlenrosse bei gesunden Stuten
u. Fohlen
Stuten
sind ohne hintere Eisen anzuliefern.
Der Hengsthalter
sorgt für die bestmögliche Unterbringung, übernimmt
jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert
der Stuten oder Fohlen, oder für Schäden die durch
die eingestellten Pferde an Dritten verursacht werden. Evtl.
Haftungsansprüche nach §834 BGB an die Zuchtgemeinschaft WhyNot als Stallbesitzer und Hengsthalter sind ausgeschlossen,
die Haftung bleibt im Schadensfall beim Besitzer bzw. Eigentümer
nach §833 BGB bestehen.
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